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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Hotelaufnahmevertrag

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Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung zur Beherbergung sowie alle für den Kunden
erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.
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Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer
sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
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Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn
dies vorher vereinbart wurde.
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Vertragsabschluß, Vertragspartner, Haftung, Verjährung |
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Der
Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu
bestätigen.
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Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag,
sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
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Das
Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht
leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
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Die
Verjährungspflicht beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
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Diese
Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des
Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung
und positiver Vertragsverletzung.
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Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung |
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Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
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Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung
und die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.
vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
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Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein.
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Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn
der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer, der Leistungen des
Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel zustimmt.
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Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10
Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen
in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu
berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des
eines höheren Schadens vorbehalten.
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Bei Rechnungen unter 150,- € berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 3,- €.
Eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der Firma muss vorliegen.
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Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach,
unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die
Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
schriftlich vereinbart werden.
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Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen
oder mindern.
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Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) |
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Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel
geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch
dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch
nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder
einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
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Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum
Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis
dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des
Kunden erlischt, wenn er nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels
oder eine von ihm vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung
vorliegt.
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Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das
Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
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Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom
Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann
verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
mit oder ohne Frühstück, 60% für Halbpensions- und 60% für
Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei,
dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden
niedriger als die geforderte Pauschale ist.
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Sofern
ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach
dem vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage
des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
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Wird
eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel
gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet,
so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
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Ferner
ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder
andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags
unmöglich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks,
gebucht werden, das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist oder ein Verstoß gegen oben genannten Geltungsbereich
Absatz 2 vorliegt.
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Das
Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in
Kenntnis zu setzen.
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Bei
berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadenersatz.
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Zimmerbereitstellung, Übernahme und Rückgabe |
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Der
Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
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Gebuchte
Zimmer stehen dem Kunden ab 14.30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
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Am
vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm
dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des
Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in
Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel
nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist.
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Das
Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung
ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf
Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das
Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einem möglichen Schaden gering
zu halten.
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Für
eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens
3.100,00 €; sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 770,00 €. Geld und
Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von (Versicherungssumme) im
Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser
Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn
nicht der Kunde unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
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Für die
unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Soweit
dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des
Hotels.
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Weckaufträge werden vom
Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
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Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und –auf
Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche,
außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
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Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme
oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
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Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
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Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten - ist im kfm. Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz
des Hotels.
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Es gilt deutsches Recht.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
Hotel Strauss
GmbH
Juliuspromenade 5 in 97070 Würzburg
Internet:
www.hotel-strauss.de E-mail:
wuerzburg@citypartnerhotels.com
HRB 3626
Steuernummer 182/55068
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